In den letzten Monaten zeichnet sich eine deutliche Beschleunigung der Baukosten ab, was die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zunehmend beeinflusst. Nach den jüngsten Daten des türkischen Statistikamtes (TÜİK) ist der monatliche Anstieg des Baukostenindexes von 1,94 Prozent im Dezember 2023 auf beachtliche 15,7 Prozent im Januar gestiegen. Betrachtet man den jährlichen Anstieg, zeigt sich eine Zunahme von 67,31 Prozent auf 67,87 Prozent.
Die Arbeitskosten im Bausektor haben hierbei eine signifikante Rolle gespielt. Im Januar wurde ein Anstieg um nahezu 42 Prozent im Vergleich zum Vormonat verzeichnet, was zu einem jährlichen Anstieg von 103,5 Prozent führte. Nicht zu unterschätzen ist auch der Baumaterialkostenindex, der monatlich um 5,13 Prozent und jährlich um 53,3 Prozent anstieg.
Besonders im Hochbau sind die Auswirkungen spürbar, mit einem Anstieg des Baukostenindex um 15,92 Prozent gegenüber dem Vormonat und um 66,9 Prozent gegenüber Januar 2023. Die Materialkosten allein stiegen im Januar um 4,82 Prozent gegenüber Dezember 2023, mit einem jährlichen Anstieg von 42,35 Prozent. Bei den Arbeitskosten im Hochbau verzeichnete man einen monatlichen Anstieg von 42,35 Prozent, was zu einem jährlichen Anstieg von 103 Prozent führte. Für den Tiefbau gab TÜİK bekannt, dass der Baukostenindex im Vergleich zum Vormonat um 14,99 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 71,1 Prozent gestiegen ist.
Diese steigenden Baukosten haben direkte Auswirkungen auf die Immobilienpreise und somit auf die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. TÜİK berichtete, dass die Verkäufe von Eigenheimen im Januar um 17,8 Prozent auf 80.308 Einheiten zurückgegangen sind, verglichen mit dem Vorjahr. Dieser Rückgang folgt auf einen bereits verzeichneten Minus von 33,4 Prozent im Dezember 2023. Insgesamt sanken die Hausverkäufe in der Türkei im Jahr 2023 um 17,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 1,23 Millionen Einheiten.
Die aktuellen Entwicklungen stellen sowohl für Bauherren als auch für Käufer neue Herausforderungen dar, die es bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben zu berücksichtigen gilt. (Autor des Originalartikels)