Baugenehmigung in Herne: OVG kippt Stopp

In Herne herrschte lange Zeit Stillstand auf der Baustelle des Mehrfamilienhauses an der Bergstraße, nachdem die Stadt die Baugenehmigung erteilt hatte, jedoch der BUND aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Widerspruch einlegte. Doch nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil gefällt und damit eine Wendung in den Fall gebracht.

Der Umweltverband BUND erlitt eine Niederlage, da das Gericht die Klage gegen den Bau des Wohnhauses zurückwies. Ingrid Reckmeier vom BUND Herne informierte die Redaktion darüber, dass das schriftliche Urteil der Kammer des OVG am Freitag zugestellt wurde. Dieses Urteil hebt die vormalige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auf, welches im April die Baugenehmigung als rechtswidrig deklarierte.

Die Stadt Herne hatte gegen dieses erste Urteil Berufung eingelegt, da sie argumentierte, dass das Bauprojekt eine Baulücke schließen würde. Mit der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht nun fest, dass eine Revision nicht möglich ist und der Investor die Bauarbeiten, die nach dem Urteil aus Gelsenkirchen eingestellt worden waren, wieder aufnehmen darf.

Weitere Berichterstattung zum Thema und detaillierte Analysen zum Urteil werden in Kürze folgen. Mehr Beiträge zu ähnlichen Themen finden Interessierte in der Rubrik Herne / Wanne-Eickel. Dieser Artikel basiert auf dem Originalartikel des Autors.

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