Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich mitten in der Realisierung Ihres Traumhauses und plötzlich steht Ihr Bauträger vor dem finanziellen Aus. Eine solche Situation ist für Bauherren ein wahrer Albtraum. Doch gibt es Möglichkeiten, sich gegen diese Risiken zu schützen?
Viele Bauherren wählen den Weg, über einen Bauträger zu bauen, welcher nicht nur das Grundstück beschafft, sondern auch die Bauleistung übernimmt – und das alles zu einem fest vereinbarten Preis. Jedoch steigt die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Bauunternehmen, manchmal verursacht durch unerwartet hohe Kosten für Material, Energie oder Gerätemiete, die die Unternehmen in die Schuldenfalle treiben.
Für die Bauherren bedeutet dies nicht nur einen möglichen Verlust ihrer geleisteten Vorauszahlungen, sondern auch einen abrupten Baustopp, der die Suche nach einem neuen Bauunternehmen nötig macht. Dies kann eine erhebliche finanzielle und zeitliche Mehrbelastung zur Folge haben, die im schlimmsten Fall das gesamte Bauvorhaben zum Erliegen bringt.
Rechtlich gesehen, bietet das Gesetz kaum Schutz vor den Folgen einer Bauträger-Insolvenz. Doch nicht ganz wehrlos sind Bauherren dem Schicksal ihres Bauträgers ausgeliefert. Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands privater Bauherren (VPB), weist darauf hin, dass es Warnsignale gibt, die auf eine drohende Insolvenz hindeuten können.
Rechtzeitiges Handeln kann entscheidend sein, denn sobald das Bauprojekt in ein Insolvenzverfahren involviert ist, sind die Möglichkeiten des Bauherrn stark eingeschränkt. In einem solchen Fall könnte eigenmächtiges Weiterbauen Schadensersatzforderungen des Insolvenzverwalters nach sich ziehen, da dem Verwalter dadurch die Möglichkeit entzogen wird, den Bau zu Ende zu führen und abzurechnen.
Besonders hart trifft es diejenigen, die mit einem Bauträger bauen, da das Grundstück bis zur endgültigen Übergabe dem Bauträger gehört. Bei einer Pleite des Bauträgers fällt das Grundstück samt Baustelle den Gläubigerbanken zu. Wer hingegen mit einem Generalüber- oder Generalunternehmer auf eigenem Grundstück baut, hat nach Abwarten des Insolvenzverfahrens immerhin die Chance, den Bau selbstständig zu vollenden, sofern das Budget dies noch zulässt.
Rechtsanwalt Freitag empfiehlt daher, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen gehört das Einfordern der gesetzlichen Erfüllungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme bei der ersten Rate. Außerdem sollte besonderes Augenmerk auf den Zahlungsplan gelegt werden. Nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist die Aufteilung der Vergütung des Bauträgers auf maximal sieben Teilzahlungen limitiert. Freitag warnt vor Zahlungsplänen, die schwierig formuliert sind und rät zur Konsultation unabhängiger Bausachverständiger.
Wichtig ist, dass Abschlagszahlungen nicht höher sein sollten als der Wert der bis dahin erbrachten Leistung. Andernfalls gehen diese Überzahlungen im Falle einer Insolvenz verloren. Bauherren sollten daher Bauverträge, die solche Bedingungen enthalten, meiden und Abschlagszahlungen nur dann leisten, wenn der Bauabschnitt nachweislich fertig und ohne Mängel ist – bestätigt durch einen eigenen Bausachverständigen.
Dieser Artikel wurde unter Berücksichtigung der Fachmeinung von Holger Freitag, Vertrauensanwalt des VPB, verfasst, um Ihnen als Bauherrn wertvolle Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen zu geben, damit Sie Ihr Bauvorhaben sicher und erfolgreich umsetzen können.