Neue EU-Sanierungsvorgaben: Folgen für Eigentümer

Das EU-Parlament hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für Hausbesitzer in Deutschland haben könnte. Um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen, wurden neue Sanierungsvorgaben beschlossen. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent zu reduzieren. Für nicht zum Wohnen genutzte Gebäude gilt, dass bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der energieineffizientesten saniert werden müssen.

Es gibt keine individuelle Sanierungspflicht für Eigentümer, aber die Details hängen von der Umsetzung der Vorgaben durch die Bundesregierung ab. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie weist darauf hin, dass es entscheidend ist, klarzustellen, welche Gebäude wann saniert werden müssen. Dies ist auch für Bauunternehmen von Bedeutung, um langfristige Kapazitätsplanungen vornehmen zu können.

Die Hälfte der angestrebten Energieeinsparungen soll durch die Renovierung der am schlechtesten isolierten Gebäude erreicht werden. Die Bundesregierung hat darauf hingewirkt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten gibt, und wird nun den Umsetzungsbedarf prüfen.

Die Frage, ob durch das neue Gesetz ein Wertverlust von Immobilien droht, kann erst beantwortet werden, wenn die deutsche Umsetzung klar ist. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor finanziellen Überforderungen für viele Eigentümer und potenziellem Wertverlust, sollte die Bundesregierung Mindeststandards für alle Gebäude festlegen.

Die Kosten für die Teilmodernisierung der ineffizientesten Gebäude könnten beträchtlich sein und nach Schätzungen bis 2030 knapp 140 Milliarden Euro betragen. Die EU sieht vor, dass finanziell schwächere Menschen Unterstützung erhalten sollen.

Trotz der Herausforderungen gibt es auch Chancen: Die Bauindustrie sieht Potential für Kosteneffizienz bei der Sanierung von Wohnblocks, was wiederum zu bezahlbaren Mieten beitragen könnte. Allerdings könnten die Anforderungen auch Neubauten verteuern und wenig zur Lösung der Wohnungskrise beitragen.

Es gibt auch Ausnahmen von der Sanierungspflicht, so können landwirtschaftliche Gebäude, Denkmäler und Gotteshäuser ausgenommen sein. Bis 2040 sollten keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet und ab 2025 keine Subventionen für fossile Heizsysteme mehr gewährt werden. Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen ab 2027 mit Solaranlagen ausgestattet werden, und ab 2030 dürfen nur noch Gebäude errichtet werden, die keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen emittieren.

Das Vorhaben basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission und zielt darauf ab, den Energiebedarf und damit auch die Energiekosten und Umweltbelastung zu senken, da Gebäude derzeit für einen großen Anteil am Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind.

Dieser Artikel wurde verfasst von dem Autor des Originalartikels.

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