Im kommenden Jahr, genauer gesagt ab dem 1. Januar 2024, wird das neue Heizgesetz in Kraft treten, das bereits für reichlich Diskussionsstoff gesorgt hat. Besonders im Fokus steht dabei die Möglichkeit, dass Vermieter die Kosten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage teilweise auf ihre Mieter umlegen können. Das Gesetz ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 sämtliche Heizsysteme auf erneuerbare Energien umzustellen. In einem ersten Schritt müssen ab 2024 alle neu installierten Heizungen in Neubauvierteln erneuerbar betrieben werden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dies ab dem 30. Juni 2026, während kleinere Städte ab dem 30. Juni 2028 nachziehen müssen.
Mieterinnen und Mieter müssen nun genau hinsehen, denn die Modernisierungskosten können eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Die Gebäudeeigentümer dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten für eine umweltfreundlichere Heizung auf die Miete umlegen. Allerdings ist dies mit einer Deckelung verbunden: Mehr als 50 Cent pro Monat und Quadratmeter darf die Nettokaltmiete nicht steigen. Zudem müssen Vermieter staatliche Förderungen, sofern sie diese erhalten haben, von den umlegbaren Kosten abziehen.
Es ist ratsam, dass alle Beteiligten sich über die lokalen Regelungen informieren, da es je nach Kommune zu Abweichungen kommen kann. Wichtig ist auch, dass bestehende Heizungen, die noch funktionieren oder reparabel sind, weiterhin genutzt werden dürfen.
Zusammenfassend bringt das neue Heizgesetz sowohl für Vermieter als auch für Mieter einige Veränderungen und Pflichten mit sich. Insbesondere die finanziellen Aspekte und Fristen sollten beachtet werden, um auf die kommenden Änderungen vorbereitet zu sein.
Für die Aufbereitung und Prüfung dieses Artikels wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Teresa Toth, Redakteurin, hat die finale Überprüfung vorgenommen.