Ein langwieriger Rechtsstreit zwischen einem Ehepaar und saarländischen Immobilienentwicklern um Baumängel und daraus resultierenden Schaden hat bisher nur zu einem Teilsieg geführt. Im Juli konnte das Ehepaar zwar eine gerichtliche Entscheidung für eine Entschädigungszahlung von 100.000 Euro erwirken, doch bislang ist das Geld nicht geflossen. Die Gegenseite hat weitere rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen dieses Urteil vorzugehen.
Das betroffene Ehepaar steht vor einem wahren Albtraum: Ihr Haus weist erhebliche Mängel auf, und aufgrund der Einsturzgefahr ist es ihnen nicht mehr gestattet, das Gebäude zu betreten. Der Prozessverlauf wird von ihnen kritisch gesehen, denn sie empfinden, dass sich das Verfahren unnötig in die Länge zieht, obwohl sie alle Baumängel dokumentiert und vorgelegt haben.
Ihr Anwalt, Dr. Claudius Taubert aus Trier, erklärt, dass die Liste der Baumängel umfangreich ist und diese vom Bauunternehmer arglistig verschwiegen wurden. Taubert warnt vor einer strafrechtlichen Gefährdung und merkt an, dass der Bauunternehmer versucht habe, die Mängel herunterzuspielen. Eine Sanierung sei nicht möglich gewesen; das Haus musste letztendlich abgerissen werden.
Die finanziellen Forderungen der Familie Reibmann sind enorm: Sie belaufen sich nach Angaben ihres Anwalts auf etwa 500.000 Euro. Mit der Befürchtung weiterer Anklagen könnte das Risiko bestehen, dass das Ehepaar schlussendlich die hohen finanziellen Kosten selbst tragen muss. Dieser Fall zeigt deutlich die Komplexität und Tragweite von Baumängeln und die Wichtigkeit einer gründlichen Überprüfung bei Immobilienkäufen. Der Autor des Originalartikels bietet durch diesen Einblick eine Warnung und ein Lehrstück zugleich.