Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein entscheidender Schritt zur Beschleunigung solcher Prozesse. Eine Stichtagsregelung soll eingeführt werden, um langwierige Verfahren zu umgehen. In Zukunft könnten zum Beispiel Genehmigungen für den Mobilfunkausbau nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch erteilt werden, eine sogenannte Genehmigungsfiktion.
Besonders im Bereich der Windenergie und Verkehr soll dieses Konzept Anwendung finden, wobei der Bund plant, es auch auf weitere Planungsgesetze auszudehnen. Um Daten nicht immer wieder aufnehmen und bewerten zu müssen, will der Bund eine Gutachterdatenbank und ein Umweltdatenkataster erstellen.
Für die Bereiche Verkehr und Energie könnten Ersatzbauten wie größere Windanlagen in Zukunft genehmigungsfrei sein. Der Bund prüft zudem die Möglichkeit, Baumaßnahmen bereits vor Erhalt des erforderlichen Bescheids aufzunehmen und einige notwendige Unterlagen erst nachträglich einzureichen oder zu prüfen.
Die komplette Digitalisierung der Verfahren soll im Baugesetzbuch verankert werden, und Vorschriften für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen oder Geothermie-Anlagen könnten abgebaut werden. Die Länder werden aufgefordert, Typengenehmigungen für Gebäude in ihre Landesbauordnungen aufzunehmen, um nicht jedes Bauvorhaben pro Bundesland neu prüfen zu müssen. In diesem Zusammenhang soll auch die Musterbauordnung erweitert werden.
Für den Ausbau der Windenergie sind viele Schwertransporte notwendig. Die derzeit erforderlichen, oft kleinteiligen Genehmigungen sollen in Zukunft gebündelt werden.
Eine angemessene Personalausstattung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden ist unerlässlich. Da der Großteil des benötigten Personals bei Landes- und Kommunalbehörden tätig ist, fordern die Länder vom Bund eine Unterstützung von 500 Millionen Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.
Die Umsetzung dieses Pakets wird regelmäßig überprüft. Die ersten Ergebnisse werden für das erste Quartal 2024 erwartet. Der Autor des Originalartikels wird am Ende erwähnt.