Die jüngsten Statistiken des Bundesamtes zeigen eine beachtliche Steigerung der Bauaufträge, insbesondere im Bereich des Tiefbaus, der eine zweistellige Zunahme verzeichnet. Im Gegensatz dazu ist der Anstieg der Aufträge im Hochbau, der für den Wohnungsbau relevant ist, kaum merklich.
Diese Zahlen haben weite Diskussionen im Baugewerbe ausgelöst. Laut den Daten stiegen die Aufträge im Bauhauptgewerbe im August 2023 preis- und kalenderbereinigt um 10,8 Prozent im Vergleich zum Vormonat und um 17,5 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres. Gleichzeitig sank die Zahl der Genehmigungen im Wohnungsbau im August 2023 um 31,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. In den ersten acht Monaten dieses Jahres betrug der Rückgang insgesamt 28,3 Prozent. Insgesamt wurden nur noch 175.500 Wohnungsbauanträge genehmigt, das sind 69.100 weniger als in den ersten acht Monaten 2022.
Das Bundesamt führt diesen Rückgang bei den Bauprojekten auf steigende Baukosten und eine zunehmend schlechtere Finanzierungslage zurück. Im August lagen die Baukosten um 6,4 Prozent über dem Vorjahresniveau und die Zinsen für zehnjährige Baukredite hatten sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und lagen bei vier Prozent. Im Gegensatz dazu sanken die Preise für Bestandsimmobilien im zweiten Quartal 2023 um 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Diese scheinbar widersprüchlichen Daten sind für die Städte ein Zeichen eines Dilemmas: Die Investitionen in die Infrastruktur für Energieversorgung und öffentlichen Nahverkehr treiben die Aufträge im Tiefbau an, während der Wohnungsbau stagniert. Diese Einschätzung teilt auch Thomas Reimann, Präsident des Hessischen Baugewerbes, in einem Kommentar auf LinkedIn. Er weist auf den anhaltenden Rückgang der Baugenehmigungen hin und drängt darauf, dass die von der Bundesregierung angekündigten 14 Punkte für zusätzliche Investitionen schnellstmöglich umgesetzt werden, um einen drohenden Kollaps zu verhindern.
Am 25. September stellte die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vor, das unter anderem Abschreibungsmöglichkeiten, Finanzierungsangebote und Erleichterungen wie die Aussetzung des Energiestandards EH40 vorsieht. Bei einem Treffen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ im Kanzleramt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, das Baugesetzbuch zu ändern. Durch eine Sonderregelung sollen Städte und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2026 in die Lage versetzt werden, den Bau von bezahlbarem Wohnraum einfacher und schneller zu planen.
Diese Informationen stammen aus dem Originalartikel von Thomas Reimann.