Der städtische Wohnbauträger Stadtbau und die Ring Wohnbau GmbH sind in einen Rechtsstreit verwickelt, der sich um eine „vergessene Wasserleitung“ in Regensburg dreht. Auf dem Grundstück Wöhrdstraße 55, das 2016 vom Bauträger für 2,4 Millionen Euro erworben wurde, sollte ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Doch kurz vor Baubeginn wurde zufällig entdeckt, dass sich unter dem Grundstück eine wichtige Wasserleitung zur Versorgung von rund 80.000 Bewohnern von Regensburg befindet, die im Grundbuch nicht verzeichnet war.
Dieses Versäumnis hat zu einer Reihe von Klagen und teuren Prozessen geführt. Der Bauträger Rudolf Ring klagt gegen die Stadtbau GmbH und fordert Schadenersatz in Höhe von 736.451 Euro. Er argumentiert, dass die unerwartete Entdeckung der Wasserleitung zu erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Gebäudes geführt hat. Auch eine Käuferin einer der Wohnungen, deren Einzug durch die Verzögerungen um zwei Jahre verschoben wurde, klagt gegen Ring und fordert Schadenersatz in Höhe von rund 90.000 Euro.
Die Stadtbau weist jegliche Verantwortung für das Versäumnis zurück. Sie argumentiert, dass sie von der Wasserleitung nichts gewusst habe und daher nicht schadenersatzpflichtig sein könne. Ebenso lehnt auch die Stadt Regensburg jegliche Verantwortung ab, obwohl sie die Wasserleitung bei der Übertragung des Grundstücks an die Stadtbau übersehen hat.
Der Ausgang des Rechtsstreits ist noch offen und könnte weitreichende Folgen haben. Sollte Ring gewinnen, könnte dies bedeuten, dass die städtische Wohnbautochter Schadenersatz zahlen muss. Ein ähnlicher Fall wurde bisher noch nicht entschieden, so dass der Ausgang des Rechtsstreits als wegweisend angesehen wird.