Ein langwieriger Rechtsstreit zwischen einem Bauträger und der städtischen Wohnbautochter über eine nicht erwähnte Hauptwasserleitung beim Verkauf eines Grundstücks beschäftigt seit über einem Jahr das Landgericht Regensburg. Der Bauträger, Rudolf Ring, fordert 736.451 Euro Schadenersatz für die Verzögerungen, die durch die unerwartete Wasserleitung entstanden sind.
Inzwischen hat eine Wohnungskäuferin den Bauträger verklagt, da ihre Wohnung mit zwei Jahren Verspätung fertiggestellt wurde. Sie fordert insgesamt 90.281,90 Euro für Zins- und Mietzahlungen, Verteuerung bei Schreinerarbeiten und außergerichtliche Anwaltskosten.
Die Ring GmbH hatte das 1.100-Quadratmeter-Grundstück an der Wöhrdstraße 2016 von der Stadtbau für 2,4 Millionen Euro erworben, um dort ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen zu errichten. Kurzvor Baubeginn wurde jedoch entdeckt, dass sich unter dem Grundstück eine wichtige Hauptleitung zur Trinkwasserversorgung von 80.000 Menschen befindet, die im Grundbuch nicht verzeichnet war. Dies führte zu monatelangen Verhandlungen zwischen der Ring GmbH und der REWAG, der Stadt und der Stadtbau GmbH.
Die REWAG entschädigte Ring 2019 mit 320.000 Euro für die Kosten einer Leitungsverlegung, die auf weit über eine Million Euro geschätzt wurden. Gespräche mit der Stadt und der Stadtbau blieben jedoch erfolglos. Die Stadtbau argumentiert, dass sie für das Versäumnis nicht verantwortlich sei, da sie nichts von der Leitung wusste und diese auch nicht im Grundbuch verzeichnet war. Die Stadt Regensburg, die die Leitung bei der Übertragung an die Stadtbau vergessen hatte, lehnt ebenfalls eine Schadenersatzpflicht ab.
Das Wohnhaus in der Wöhrdstraße wurde schließlich Ende 2021 mit zweijähriger Verzögerungfertiggestellt. Eine Wohnungskäuferin, der im Bauträgervertrag eine bezugsfertige Wohnung bereits für den 31. Dezember 2019 zugesichert wurde, zog daraufhin vor Gericht.
Ring argumentiert, dass die Streitigkeiten wegen der Wasserleitung als höhere Gewalt gelten und auch zwei Nachbarschaftsklagen, die sich länger hingezogen hätten, als üblich, von der Stadt Regensburg zu verantworten seien. Der Anwalt der klagenden Wohnungskäuferin sieht das anders und betont, dass baurechtliche Probleme immer wieder auftreten und Bauträger damit rechnen müssen.
Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist laut Landrichterin Ruth Koller völlig offen. Ein Vergleich kommt für Ring derzeit nicht in Frage, da er befürchtet, dass ihm die Stadtbau im anderen Verfahren vorhalten könnte, dass er hier gewonnen hätte und den Schaden bestreiten würde.
Die Wohnungskäuferin lehnt es ab, das Verfahren ruhend zu stellen, bis die Klage von Ring gegen die Stadtbau entschieden ist. Daher muss Richterin Ruth Koller ein Urteil fällen.
Eine Entscheidung in der Schadenersatzklage von Ring gegen die Stadtbau könnte jedoch bereits vorher fallen. Das Gericht hat zuletzt signalisiert, dass sich die städtische Tochter den Fehler der Stadt beim Vergessen der Wasserleitung wohl zurechnen lassen und zahlen muss.
Dieser Fall unterstreicht die Komplexität und die potenziellen Fallstricke bei Grundstücksgeschäften und Bauprojekten. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, alle relevanten Informationen zu kennen und zu berücksichtigen, bevor ein Grundstück erworben oder ein Bauprojekt gestartet wird.