In Rottach-Egern gibt es weiterhin keine Einigung zwischen dem Kläger Sepp Kandlinger und dem Bauträger in einer Gerichtsverhandlung, die sich um einen Riss in der Auenstraße dreht. Der Riss soll auf dem benachbarten Grundstück Kandlingers durch den Bau von vier Mehrfamilienhäusern entstanden sein. Die „Alpen-Chalets“ am Tegernsee sind weiterhin Gegenstand von Streitigkeiten vor dem Landgericht München II.

Richter Andreas Zeug wies darauf hin, dass ihm kein Erdbeben in Rottach-Egern bekannt sei und es daher Ursachen für die Entstehung eines Lochs auf dem Grundstück des Klägers während der Bauarbeiten geben müsse. Sachverständige, Gutachter und Zeugen wurden zur Klärung der Ursache geladen.

Der beklagte Bauträger, eine Firma aus Grünwald, bestreitet weiterhin, der Verursacher des langen und teilweise tiefen Risses zu sein. Ein Bauingenieurals Sachverständiger stellte fest, dass bereits vor den Baumaßnahmen Rissbildungen und Absenkungen auf den Asphaltflächen der Zufahrt zu Kandlingers Mietshaus vorhanden waren. Dieses Gutachten wurde jedoch erst erstellt, nachdem der Riss offensichtlich war und das Grundstück des Klägers zur Baugrube hin abrutschte.

Die Mieter von Kandlinger erlebten die Auswirkungen des Aushubs für die Tiefgarage der „Alpen-Chalets“ mit 17 Eigentumswohnungen hautnah. Eine Zeugin berichtete, dass sie fast mit ihrem Auto in den plötzlich entstandenen Riss gefahren wäre, da es keine Warnung vor dem abgerutschten Grundstück gab. Ein weiterer Mieter, der selbst Bauingenieur ist, bemerkte, dass sich bereits beim Aushub der Tiefgarage bis in fünf Meter Tiefe die „Verbauung durch Stahlträger“ neigte und so der Riss entstand.

Um dies zu verhindern, hätte die BaufirmaBodenanker für die Eisenprofile in Kandlingers Grundstück treiben müssen. Dies wurde jedoch versäumt, so der Baustatiker. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kritisierte ebenfalls die fehlende Verankerung der in den Boden gerammten Stahlträger entlang Kandlingers Grundstück. Dadurch sei das Erdreich nachgerutscht und der viele Meter lange Riss habe sich gebildet.

Richter Zeug bezeichnete den Riss als „Graben“, der sich durch die Veränderungen aufgetan habe. Sein Vergleichsangebot von mehr als 30.000 Euro wurde von beiden Seiten abgelehnt. Der Streit um die „eklatanten Risse“, wie der Gutachter sie nannte, geht also in die nächste Runde.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf zukünftige Bauprojekte und Grundstücksbesitzer in Rottach-Egern haben könnte. Bleiben Sie dran, um weitere Updates zu diesem und anderen wichtigen Themen rund um Hausbau, Hausplanung und Architektur zu erhalten. Es ist wichtig, sich über solche Fälle zu informieren, um mögliche Probleme bei eigenen Bauprojekten zu vermeiden und zu verstehen, welche Rechte und Pflichten man als Grundstücksbesitzer hat. Dieser Fall zeigt deutlich, wie komplex und umstritten Bauprojekte manchmal sein können, insbesondere wenn sie Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke haben.

Originalartikel: https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/rottach-egern-ort29359/rottach-egern-raetsel-um-riss-in-grundstueck-vor-gericht-kein-erdbeben-92635967.html
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