Ein seit über einem Jahr andauernder Rechtsstreit zwischen einem Bauträger und der städtischen Wohnbautochter um eine nicht erwähnte Hauptwasserleitung beim Verkauf eines Grundstücks hat nun eine weitere Wendung genommen. Eine Wohnungskäuferin hat den Bauträger wegen der daraus resultierenden Verzögerungen verklagt.
Die Kernfrage, ob die Stadtbau GmbH gegenüber dem Bauträger Rudolf Ring schadenersatzpflichtig ist, weil sie eine Wasserleitung bei einem Grundstücksgeschäft „vergessen“ hat zu erwähnen, bleibt vom Landgericht Regensburg bislang unbeantwortet. Dieser Rechtsstreit, außergerichtliche Gespräche nicht mitgerechnet, zieht sich bereits seit über einem Jahr hin. Ring beziffert den Schaden, der durch all die Verzögerungen entstanden ist und den er von der städtischen Tochter ersetzt haben will, auf 736.451 Euro.
In der Zwischenzeit hat eine Eigenheim-Käuferin die Ring GmbH verklagt, da ihre Wohnung erst mit zwei Jahren Verspätung fertiggestellt wurde. Sie fordert insgesamt 90.281,90 Euro für Zins- und Mietzahlungen (jeweils rund 39.000 Euro), Verteuerung bei Schreinerarbeiten (8.967 Euro) und außergerichtliche Anwaltskosten (2.500 Euro). Die Parteien trafen sich am Montag vor Richterin Ruth Koller.
Dieser Fall unterstreicht die Komplexität und möglichen Konsequenzen, die mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken verbunden sind. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, alle relevanten Informationen offenzulegen und zu prüfen, bevor eine Transaktion abgeschlossen wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem komplizierten Rechtsstreit entscheiden wird.