Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen oder zu renovieren, aber die Finanzierung dafür wurde abgelehnt, könnte das acht Gründe haben. Hier sind einige Hinweise, wie Sie solche Probleme vermeiden können.

Die energetische Sanierung eines Hauses kann eine erhebliche finanzielle Belastung für Immobilienbesitzer darstellen. Obwohl es staatliche Zuschüsse gibt, müssen diese korrekt beantragt werden. Es kann besonders frustrierend sein, wenn die Förderung aufgrund von Fehlern in den Bewerbungsunterlagen verweigert wird. Zusätzlich zu den Dokumenten können auch steuerliche Fallstricke lauern. Hier sind acht potenzielle Fallstricke, die Sie vermeiden sollten:

1. Beginnen Sie niemals mit der Arbeit oder vergeben Sie Aufträge, bevor der Antrag auf Zuschuss eingereicht wurde. Der Antrag muss immer zuerst gestellt werden, sonst wird der Zuschuss verweigert. Viele Eigentümer machen diesen Fehler, so Experten wie der Dachverband der Energieberatenden GIH.

2. Der Zuwendungsbescheid, der von BAFA und KfW verschickt wird, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wurde, hat ein Verfallsdatum. Bis dahin müssen die geplanten Maßnahmen nicht nur umgesetzt, sondern auch nachgewiesen werden.

3. Die Bundeszuschüsse sind an technische Voraussetzungen gebunden, die in den Förderbedingungen festgelegt sind. Diese variieren je nach Maßnahme. Es ist wichtig, diese Bedingungen bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

4. Geräte, die älter als zwanzig Jahre sind, sind nicht förderfähig. Eigentümer solcher Geräte können sich die Antragstellung also sparen.

5. Sie können nicht sowohl die staatlichen Zuschüsse nutzen als auch Steuern sparen. „Steuerermäßigung und Bundesförderung schließen sich gegenseitig aus“, sagt Martin Brandis, ein Verbraucherschützer.

6. Der Steuerbonus beträgt laut dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200 000 Euro. Die Bundesförderung variiert jedoch je nach Projekt.

7. Der Steuervorteil wird nur Immobilieneigentümern gewährt. Wenn beispielsweise die Großeltern das Haus besitzen, aber die Kinder oder Enkel es renovieren und finanzieren möchten, wird die Steuerermäßigung laut BVL nicht gewährt.

8. Die gleiche Regel gilt, wenn die Enkelkinder Eigentümer sind, aber die Eltern oder Großeltern die Rechnungen für das Update bezahlen.

In solchen Situationen kann es ratsam sein, das Eigentum an die Person zu übertragen, die die Sanierung durchführen möchte. Dieser Artikel basiert auf dem Originalbeitrag von Martin Brandis, einem Energieexperten beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.

Originalartikel: www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_100271970/foerderung-fuer-hausbau-dadurch-wird-sie-abgelehnt.html